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OGH · 2Ob1/12d; 8Ob130/12v · 27. Juni 2013

Beisatz: Dem Gesetzgeber ist gerade der Schutz von Wohnungsmietern vor Überrumpelungen ein besonderes Anliegen. (T1)Veröff: SZ 2012/66 Beis wie T1

Rechtssatz27. Juni 2013ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128134

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Entscheidung

OGH · 2Ob1/12d; 8Ob130/12v · 27. Juni 2013

2Ob1/12d; 8Ob130/12v · OGH · 27. Juni 2013

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Normen

KSchG §30a

Kontext