OGH

OGH · 8ObA70/09s; 8ObA2/13x; 8ObA73/14i; 9ObA7/18x; 9ObA124/19d; 9ObA61/20s · 29. September 2020

Vgl Auch; Beisatz: Eine Vereinbarung, nach der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, das ihm während der Freistellung zu Ausbildungszwecken weitergewährte Bruttoentgelt zurückzuzahlen, ist in der Regel der Höhe nach hinreichend deutlich bestimmt. (T1) Auch; Beisatz: Hier: Kosten der bezahlten...

Rechtssatz29. September 2020ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126389

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