OGH

OGH · 2Ob77/08z; 7Ob235/11a · 25. Januar 2012

Beisatz: Selbst die therapeutisch indizierte medikamentöse Behandlung ist als Freiheitsbeschränkung zu beurteilen, wenn sie primär der Unterbindung von Unruhezuständen und der Beruhigung (also zur „Ruhigstellung" des Bewohners) dient (vergleiche 7 Ob 2423/96s und 1 Ob 251/00v zum UbG)....

Rechtssatz25. Januar 2012ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123874

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.