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OGH · 7Ob195/06m; 10Ob24/24p · 24. April 2025

Veröff: SZ 2006/132 vgl aber; Beisatz: Hier: Rechtslage nach EO-Nov 2016 (BGBl 2016/100). (T1)Beisatz: Beantragt ein Kind Unterhaltsvorschüsse aufgrund eines ausländischen Bruchteilstitels, so ist § 5 Abs 3 UVG gegenüber § 405 EO die speziellere Norm; deshalb hat das Pflegschaftsgericht nach § 5 Abs 3...

Rechtssatz24. April 2025ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121222

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Entscheidung

OGH · 7Ob195/06m; 10Ob24/24p · 24. April 2025

7Ob195/06m; 10Ob24/24p · OGH · 24. April 2025

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Normen

EO §7 Abs1 Bb1UVG §5 Abs3