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OGH · 8ObS8/04s; 8ObS14/04y; 8ObS7/05w; 8ObS7/07y; 8ObS12/14v; 8ObS12/20b · 3. August 2021

nur: Die "Austrittspflicht" des Arbeitnehmers verfolgt den Zweck, dass die Fortführung des Unternehmens trotz weiterer Zahlungsschwierigkeiten und die daraus resultierende Pflicht zur Begleichung der laufenden Arbeitnehmeransprüche nicht mehr zu Lasten des Fonds gehen soll. (T1) Anm: Veröff: SZ...

Rechtssatz3. August 2021ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119116

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Entscheidung

OGH · 8ObS8/04s; 8ObS14/04y; 8ObS7/05w; 8ObS7/07y; 8ObS12/14v; 8ObS12/20b · 3. August 2021

8ObS8/04s; 8ObS14/04y; 8ObS7/05w; 8ObS7/07y; 8ObS12/14v; 8ObS12/20b · OGH · 3. August 2021

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Normen

IESG §3a Abs2 Z5

Kontext