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OGH · 5Ob21/04f; 5Ob244/04z; 6Ob122/05t; 5Ob101/07z; 5Ob257/07s; 5Ob236/09f; 1Ob73/10g; 5Ob222/12a; 5Ob196/13d; 5Ob155/18g; 5Ob156/25i · 30. Oktober 2025

Auch; Beisatz: Hier: Die rechtsformwandelnde Änderung von einer OHG mit zwei persönlich haftenden Gesellschaftern in eine KG, bei der einer der bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter die Rechtsposition des Kommanditisten übernimmt, der andere Gesellschafter die des Komplementärs, führt zu...

Rechtssatz30. Oktober 2025ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118946

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Entscheidung

OGH · 5Ob21/04f; 5Ob244/04z; 6Ob122/05t; 5Ob101/07z; 5Ob257/07s; 5Ob236/09f; 1Ob73/10g; 5Ob222/12a; 5Ob196/13d; 5Ob155/18g; 5Ob156/25i · 30. Oktober 2025

5Ob21/04f; 5Ob244/04z; 6Ob122/05t; 5Ob101/07z; 5Ob257/07s; 5Ob236/09f; 1Ob73/10g; 5Ob222/12a; 5Ob196/13d; 5Ob155/18g; 5Ob156/25i · OGH · 30. Oktober 2025

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Kontext

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