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OGH · 5Ob282/03m; 5Ob259/04f · 7. Dezember 2004

Beisatz: Die Eigentümergemeinschaft als Partei eines gerichtlichen Verfahrens ist nur durch einen organschaftlichen Vertreter handlungsfähig. (T1); Beisatz: Eine Vorwegbeurteilung der Erfolgsaussichten einer gegen eine Eigentümergemeinschaft angestrengten Klage ist in einem Außerstreitverfahren nach §§ 23, 52 Abs 1 Z8...

Rechtssatz7. Dezember 2004ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118609

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Entscheidung

OGH · 5Ob282/03m; 5Ob259/04f · 7. Dezember 2004

5Ob282/03m; 5Ob259/04f · OGH · 7. Dezember 2004

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Normen

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