Entscheidung
OGH · 6Ob86/99m; 6Ob169/98s · 20. Mai 1999
6Ob86/99m; 6Ob169/98s · OGH · 20. Mai 1999
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Normen
AktG §238GmbHG §49 ffKStG 1988 §9 Abs4
OGH
nur: Der Ergebnisabführungsvertrag ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das ein Dauerschuldverhältnis begründet. Als solches kann er unbeschadet eines allenfalls vereinbarten ordentlichen Kündigungsrechts auch aus wichtigen Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgekündigt werden. (T1)
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Entscheidung
6Ob86/99m; 6Ob169/98s · OGH · 20. Mai 1999
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