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OGH · 11Os13/99; 11Os127/10a · 20. Januar 2011

Beisatz: Dies gilt auch, wenn der Richter den Beschluss später mit Rechtsmittelbelehrung zustellt. (T1)

Rechtssatz20. Januar 2011ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111874

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Entscheidung

OGH · 11Os13/99; 11Os127/10a · 20. Januar 2011

11Os13/99; 11Os127/10a · OGH · 20. Januar 2011

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Normen

StVG §152a

Kontext