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OGH · 8ObA147/97v; 9ObA159/00y; 8ObA50/06w; 9ObA177/05b; 8ObA68/07v; 8ObA10/10v · 22. Juli 2010

213 Auch Vgl; Beisatz: Gemäß Art V Abs 3 BPG ist dieses Bundesgesetz auf Leistungszusagen, die vor seinem Inkrafttreten gemacht wurden, nur hinsichtlich der nach seinem Inkrafttreten erworbenen Anwartschaften anzuwenden. In Unterstützungskassen und sonstigen Hilfskassen, die bereits vor...

Rechtssatz22. Juli 2010ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108883

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Entscheidung

OGH · 8ObA147/97v; 9ObA159/00y; 8ObA50/06w; 9ObA177/05b; 8ObA68/07v; 8ObA10/10v · 22. Juli 2010

8ObA147/97v; 9ObA159/00y; 8ObA50/06w; 9ObA177/05b; 8ObA68/07v; 8ObA10/10v · OGH · 22. Juli 2010

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Normen

BPG ArtVBPG §9BPG §15

Kontext