OGH

OGH · 15Os139/97; 15Os55/03; 14Os149/03 · 18. November 2003

Vgl aber; Beisatz: Im nicht minder vom Schutzzweck des § 181 Abs 4 StPO umfassten, vom Gesetzgeber jedoch nicht bedachten Fall, in dem ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis bereits die Anberaumung (und damit auch die Durchführung) der Haftverhandlung...

Rechtssatz18. November 2003ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108350

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