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OGH · 3Ob2356/96h; 3Ob292/05w; 3Ob16/25m · 28. Mai 2025

Beisatz: Gegenteiliges Vorbringen dazu und Gegenbescheinigungen des Betreibenden sind unbeachtlich. (T1); Veröff: SZ 2006/44 Beisatz: Auch durch eine unter Vorbehalt erfolgte Zahlung des laufenden Unterhalts wird die objektive Bescheinigung im Sinne der gesetzlichen Vermutung des § 291c Abs 2 Z 2...

Rechtssatz28. Mai 2025ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106181

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Entscheidung

OGH · 3Ob2356/96h; 3Ob292/05w; 3Ob16/25m · 28. Mai 2025

3Ob2356/96h; 3Ob292/05w; 3Ob16/25m · OGH · 28. Mai 2025

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Normen

EO §291c Abs2 Z2