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OGH · 9Ob508/94; 6Ob580/95; 7Ob644/95; 7Ob2303/96v; 1Ob2364/96w; 6Ob233/04i · 15. Dezember 2004

Veröff: SZ 67/206 nur: Das Recht in der Wohnung weiter zu wohnen, unterliegt grundsätzlich den Regeln des Vermächtnisrechts. (T1) nur: Das Recht in der Wohnung weiter zu wohnen, unterliegt grundsätzlich den Regeln des Vermächtnisrechts. Als Vermächtnis muß die...

Rechtssatz15. Dezember 2004ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0030742

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Entscheidung

OGH · 9Ob508/94; 6Ob580/95; 7Ob644/95; 7Ob2303/96v; 1Ob2364/96w; 6Ob233/04i · 15. Dezember 2004

9Ob508/94; 6Ob580/95; 7Ob644/95; 7Ob2303/96v; 1Ob2364/96w; 6Ob233/04i · OGH · 15. Dezember 2004

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Normen

ABGB nF §758

Kontext