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OGH · 5Ob1033/92; 5Ob17/94; 1Ob244/97g; 5Ob149/03b; 5Ob78/13a; 5Ob111/23v; 5Ob60/24w · 28. Mai 2024

Veröff: ecolex 1993,300 (kritisch Hoyer) nur: Hat die Eintragung Rechtsfolgen nach sich gezogen und kann auch keine Einigung der Beteiligten erzielt werden, bleibt dem Rechtsmittelwerber nur der Rechtsweg. (T1)Beisatz: Die Erschwerung der Berichtigung eines Fehlers, der "irgendeine Rechtsfolge...

Rechtssatz28. Mai 2024ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059552

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Entscheidung

OGH · 5Ob1033/92; 5Ob17/94; 1Ob244/97g; 5Ob149/03b; 5Ob78/13a; 5Ob111/23v; 5Ob60/24w · 28. Mai 2024

5Ob1033/92; 5Ob17/94; 1Ob244/97g; 5Ob149/03b; 5Ob78/13a; 5Ob111/23v; 5Ob60/24w · OGH · 28. Mai 2024

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Normen

Geo §450 Abs5GBG §104 Abs3

Kontext