Entscheidung
OGH · 4Fs501/91; 8Fs1/97; 5Fs501/00; 4Fsc1/04s; 11Fss2/11z; 1Fsc1/18i · 11. Januar 2019
4Fs501/91; 8Fs1/97; 5Fs501/00; 4Fsc1/04s; 11Fss2/11z; 1Fsc1/18i · OGH · 11. Januar 2019
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GOG §91 Abs2OGH · RechtssatzOGH · 7Fs501/90; 2Nc19/06a · 19. September 20067Fs501/90; 2Nc19/06a · 19. September 2006 · ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059288Veröff: RZ 1990/110 S 257 Beisatz: Ist daher vor der Befassung des übergeordneten Gerichtshofes dem angeblich säumigen Gericht die Möglichkeit zu geben, im Sinn der zitierten Bestimmung die säumige Verfahrenshandlung vorzunehmen. (T1)
GOG §91 Abs1 · GOG §91 Abs2