OGH

OGH · 3Ob45/82 (3Ob46/82); 3Ob342/99m; 8Ob89/08h; 3Ob220/11s; 3Ob134/16a · 22. September 2016

Veröff: SZ 55/59 nur: In gewissen Fällen geht die Verpflichtung zum Unterlassen über den durch die Person des Verpflichteten gesetzten Verstoß hinaus und enthält eine Verhinderungspflicht, wenn Dritte von diesem Rechte ableiten und mangels einer Aufklärung über die...

Rechtssatz22. September 2016ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0004423

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Entscheidung

OGH · 3Ob45/82 (3Ob46/82); 3Ob342/99m; 8Ob89/08h; 3Ob220/11s; 3Ob134/16a · 22. September 2016

3Ob45/82 (3Ob46/82); 3Ob342/99m; 8Ob89/08h; 3Ob220/11s; 3Ob134/16a · OGH · 22. September 2016

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Normen

EO §355 XIII

Kontext