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OGH · 7Ob567/79; 1Ob574/82; 8Ob61/18f; 6Ob131/21i · 6. August 2021

Veröff: EFSlg 33999 Beisatz: Ein kurzfristiger Besuch, der sich über einen Nachmittag oder Abend erstreckt, mag es dabei auch zur Aufnahme geschlechtlicher Beziehungen kommen, stellt keine Wiederaufnahme der häuslichen Gemeinschaft dar. (T1) Auch Vgl

Rechtssatz6. August 2021ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057167

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Entscheidung

OGH · 7Ob567/79; 1Ob574/82; 8Ob61/18f; 6Ob131/21i · 6. August 2021

7Ob567/79; 1Ob574/82; 8Ob61/18f; 6Ob131/21i · OGH · 6. August 2021

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Normen

EheG §55 Abs1 b2