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OGH · 5Ob54/60; 8Ob165/66 (8Ob166/66); 3Ob53/70; 1Ob210/72; 5Ob8/75; 6Ob253/02b; 9Ob70/13d; 6Ob70/15k; 2Ob207/15b; 9ObA57/18z; 8Ob95/19g; 1Ob154/20h · 23. September 2020

Veröff: RZ 1960,181 Beisatz: Die Unterlassung der Mängelrüge im Vorprozess verhindert die Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn mit ihr der gleiche Erfolg herbeigeführt werden soll. (T1) Auch; Beisatz: Jedenfalls für den Fall, in dem der nunmehrige Kläger die Bekämpfung...

Rechtssatz23. September 2020ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0044359

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Entscheidung

OGH · 5Ob54/60; 8Ob165/66 (8Ob166/66); 3Ob53/70; 1Ob210/72; 5Ob8/75; 6Ob253/02b; 9Ob70/13d; 6Ob70/15k; 2Ob207/15b; 9ObA57/18z; 8Ob95/19g; 1Ob154/20h · 23. September 2020

5Ob54/60; 8Ob165/66 (8Ob166/66); 3Ob53/70; 1Ob210/72; 5Ob8/75; 6Ob253/02b; 9Ob70/13d; 6Ob70/15k; 2Ob207/15b; 9ObA57/18z; 8Ob95/19g; 1Ob154/20h · OGH · 23. September 2020

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Normen

ZPO §530 Abs2 A