OGH

OGH · 1Ob611/54; 11Os74/82 · 8. September 1982

Ähnlich; Beisatz: Sinn und Zweck des Wucherverbotes gestatten nicht, die (wirtschaftliche Notlage) Lage des Bewucherten im besonderen zur Begründung der Angemessenheit einer (kraß überhöhten) Gegenleistung heranzuziehen. (T1) Veröff: EvBl 1983/17 S 50

Rechtssatz8. September 1982ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038793

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