§ 27 WKFG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 22.07.2023
§ 27 Inkrafttreten
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte