§ 7 VPDG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 02.08.2016
§ 7 Local File
(1) Das Local File umfasst spezielle Informationen zu Geschäftsvorfällen der jeweiligen Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche ab (Informationen zu Finanztransaktionen der Geschäftseinheit sowie zur Vergleichbarkeitsanalyse):
– Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit,
– Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle,
– Finanzinformationen.
(2) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt des Local File mit Verordnung näher festzulegen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte