§ 11 VKG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 23.06.2004
§ 11 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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