ART. 2 VERSSTG 1953

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

Artikel II
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1984
Art. 2
Art. I tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft. Art. I ist auf alle Zahlungen von Versicherungsentgelten anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1983 fällig werden.

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