ART. 3 VBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel III
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 30.06.1981
Art. 3
(2) Aufnahmen von Vertragslehrern in die Entlohnungsgruppen l 2b 3 und l 2b 2 sind nicht mehr zulässig.

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