§ 40 UBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

10. Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Unterbringung Minderjähriger
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2023
§ 40 Allgemeines
Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, sind auf die Unterbringung Minderjähriger die bisherigen Abschnitte anzuwenden

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