§ 11 STVUST-G

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2017
§ 11 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nichts anderes bestimmt ist, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.

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