§ 163 STVG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1975
§ 163 Ergänzende Bestimmungen
Die §§ 11 bis 15 und 17 bis 19 gelten dem Sinne nach.

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