§ 14 STVFG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2022
§ 14 Inkrafttreten
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

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