§ 447 STPO

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

Kategorie:

22. Hauptstück Verfahren vor dem Bezirksgericht
Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2008
§ 447
Für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht gelten die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.

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