§ 62 STGB

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1975
§ 62 Strafbare Handlungen im Inland
Die österreichischen Strafgesetze gelten für alle Taten, die im Inland begangen worden sind.

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