§ 1 SPG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

Kategorie:

1. Teil 1. Hauptstück
Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.05.1993
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei.

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