§ 9 SEESCHFG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 17.05.2012
§ 9 Eintragung in das Seeschiffsregister
Eine Verpflichtung zur Eintragung von Jachten in das Seeschiffsregister besteht nicht.

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