ART. 9 RPFLG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel 9
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 20.07.2023
Art. 9 Umsetzungshinweis
Art. 9
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/2121 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, ABl. Nr. L 321 vom 12.12.2019 S. 1, umgesetzt.

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