ART. 12 RPFLG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel XII Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 13.09.1997
Art. 12
(7) Art. IV (RpflG) ist auf Verfahren anzuwenden, die nach dem 30. September 1997 eröffnet werden.

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