§ 14 QEG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 18.07.2024
§ 14 Umsetzungshinweis
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2020/1828/EU über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG, ABl. Nr. L 409 vom 4. Dezember 2020 S. 1, umgesetzt.

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