§ 13 PRIVHG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

4. Abschnitt Schlussbestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2021
§ 13 Verweisungen
Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweisungen auf andere Bundesgesetze gelten als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte