§ 14 PNR-G

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 13.12.2025
§ 14 Inkrafttreten
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
(3) § 1 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2025 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte