§ 7 PGSG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 12.08.2014
§ 7 Budgetäre Vorsorge
Zur Umsetzung des gegenständlichen Gesetzes ist haushaltsrechtlich entsprechend Vorsorge zu treffen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte