§ 23 PAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2010
§ 23 Widerspruchsgebühr
Für den Widerspruch gegen die Markenregistrierung ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.

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