§ 19 PAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

7. Abschnitt Halbleiterschutzrechte
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2005
§ 19 Anmeldegebühr
Für die Anmeldung eines Halbleiterschutzrechtes ist eine Gebühr von 250 Euro zu zahlen.

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