§ 1 ORF

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 09.09.2023
§ 1 Gegenstand und Zweck
Dieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Erhebung des ORFBeitrags.

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