§ 97 NRWO

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Erstes Ermittlungsverfahren
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.05.1993
§ 97 Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien
Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist.

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