ART. 10 NOVAG 1991

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Artikel X Normverbrauchsabgabegesetz
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 06.01.1995
Art. 10
Das Normverbrauchsabgabegesetz, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:
4. Z 1 bis 3 sind auf Vorgänge nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union *) anzuwenden.
_______________________________
*) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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