ANL. 2 NEHG 2022

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Entlastungsfähige Wirtschaftszweige und Teile von Wirtschaftszweigen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.10.2022
Anl. 2
Anlage 2
Folgende Wirtschaftszweige nach NACE Klassifizierung und Teilwirtschaftszweige nach PRODCOM Klassifizierung haben Anspruch auf eine Entlastung gemäß § 26 im festgelegten Ausmaß:

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