ANL. 1 NEHG 2022

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Energieträger in der Einführungsphase
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.06.2024
Anl. 1
Anlage 1
Folgende Stoffe gelten als Energieträger im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 in der Einführungsphase:

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