§ 21 MMHMG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.04.2003
§ 21 Ausbildungsinhalte Modul A
Das Modul A umfasst eine theoretische Ausbildung in der Dauer von 360 Stunden in folgenden Fächern:
1. Anatomie und Physiologie,
2. Hygiene,
3. Erste Hilfe und Verbandstechnik,
4. Pathologie,
5. Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Packungsanwendung,
6. Massagetechniken zu Heilzwecken.

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