§ 20 MMHMG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.04.2003
§ 20 Ausbildungsablauf
Die Ausbildung zum medizinischen Masseur kann in zwei aufbauenden Modulen (Modul A und B) oder in einem durchgeführt werden.

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