§ 58 MINSTG 2022

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1995
§ 58
Für den Inhaber eines Heizstoffbetriebes gelten die im § 57 angeführten Verpflichtungen sinngemäß.

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