§ 6 MINROG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

II. Hauptstück Suche nach mineralischen Rohstoffen
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 6 Sucharbeiten
Die Suche nach bergfreien und grundeigenen mineralischen Rohstoffen ist der Behörde anzuzeigen. Das Erschließen und Untersuchen der diese mineralischen Rohstoffe enthaltenden natürlichen Vorkommen und verlassenen Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit gilt nicht als Suche im Sinne dieser Bestimmung. Für die Durchführung der Sucharbeiten gilt § 147.

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