§ 183 MINROG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

Kategorie:

VII. Abschnitt
Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 183 Anwendung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
Für die diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeiten gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, in der jeweils geltenden Fassung.

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